§ 6 Referenzen

Der Kunde räumt dem Anbieter darüber hinaus das Recht ein, zum Zwecke der Bewerbung des Anbieters die Tatsache zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen, dass der Kunde über die Website des Anbieters Werbemittel bedruckt bzw. bedruckt hat (“Referenzen”). Der Kunde räumt dem Anbieter in diesem Zusammenhang auch das Recht ein, die Firmenbezeichnung des Kunden und/oder dessen Unternehmenskennzeichen (Logo, Schriftzug usw.) zu nutzen.